Negative Bewertung erhalten? Wie reagiere ich richtig?

Negative Bewertung erhalten? Wie reagiere ich richtig?

Wenn Sie eine negative Bewertung oder eine negative Rezension erhalten haben, ist der Ärger meist groß.

Die Möglichkeit eine Bewertung für ein Unternehmen abzugeben ist grundsätzlich eine gute Sache, wird aber oft auch als Druckmittel oder Ventil für unwahre Behauptungen missbraucht. In diesem Fall kommt man schnell zu der Frage, wie man die negative Bewertung löschen kann.

Wie Sie rational bedacht und – aus unserer Sicht – richtig reagieren, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt.

Negative Bewertung erhalten, was nun?

Erster Tipp: Handeln Sie bedacht und nicht emotional oder vorschnell.

Bei negativen Bewertungen sind oft viele Emotionen – auf beiden Seiten – im Spiel. Deshalb sollten Sie nicht vorschnell handeln oder gar einen emotionalen Kommentar auf diese Bewertung abgeben. Dies kann oftmals auch gegen Sie verwendet werden und schmälert bei einer eventuellen Löschung später oft die Chancen. Es gilt: Ruhe bewahren und erst mal nicht „öffentlich“ reagieren.

Negative Bewertung löschen lassen? Geht das?

Tatsächlich können viele negative Bewertungen gelöscht werden. Sie müssen aber entsprechende Voraussetzungen erfüllen – eine wahllose Löschung geht in den allermeisten Fällen nicht – vor allem nicht bei den „großen Portalen“, wie Google, Facebook, Amazon und Co.

Die besten Chancen für eine Löschung einer negativen Bewertung haben Sie bei diesen Fällen:

  • Spam und gefälschte Inhalte
  • Nicht themenbezogene Inhalte
  • Eingeschränkt zulässige Inhalte
  • Illegale Inhalte
  • Terroristische Inhalte
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Anstößige Inhalte
  • Gefährliche oder abwertende Inhalte
  • Identitätsdiebstahl
  • Interessenkonflikte

Dies ist ein Auszug aus den Google-Richtlinien zur Bewertungslöschung.

Was heißt das bei negativen Bewertungen in der Praxis?

Wenn wir die alltägliche Situation der meisten negativen Bewertungen, die ein Unternehmen erhält, betrachten, kann man die folgenden Punkte festhalten.

Sehr gute Chancen für das Löschen einer negativen Bewertung haben Sie bei diesen Fällen:

  • Lügen / Unwahre (Tatsachen-)Behauptungen
  • Schmähkritik
  • Anonymer / nicht bekannter Autor (ggf. sogar die Konkurrenz)
  • Beleidigung

Ist das Löschen negativer Bewertungen auf allen Webseiten möglich?

Natürlich haben Sie bestimmte Rechte und müssen sich nicht „alles gefallen lassen“. Deshalb haben Sie bei den oben genannten Fällen einen Anspruch auf Löschung. Die Portale, auf dem die negative Bewertung geschrieben wurde, haben stets eine Prüfpflicht (vgl. BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15).

Bei unrechtmäßig abgegebenen Bewertungen haftet auch der Portalbetreiber und muss deshalb auf jegliche Beschwerden mit einem Prüfverfahren reagieren.

Je weiter „weg“ die Portale von Deutschland oder der EU liegen, desto schwerer ist die Durchsetzung Ihrer Rechte und die damit verbundene Löschung der negativen Bewertung. Jedoch können sich vor allem die großen Portale, wie Google, Facebook, Amazon usw. nicht hinter der Entfernung verstecken und sich nicht von Ihren Pflichten los reden.

Für viele Nutzer sind vor allem das Löschen von Bewertungen bei Google (my Business) sehr wichtig – und hier ist die Löschung oftmals sehr erfolgversprechend.

Unser Tipp: Kostenlose Tools nutzen und Ihren Einzelfall kostenlos prüfen lassen

Pauschal ist eine Einschätzung der Chancen einer Löschung kaum möglich. Wir empfehlen deshalb die Einschätzung durch einen Profi, also einen auf die Bewertungslöschung spezialisierten Anwalt oder Dienstleister. Diese individuelle Einschätzung ist in aller Regel kostenlos. Dann haben Sie beste Gewissheit, wie gut die Chancen für die Löschung einer negativen Bewertung stehen.

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