Negative Bewertungen (z.B. Google My Business) löschen lassen​

Unberechtigte negative Bewertungen (z.B. bei Google My Business) können in den meisten Fällen erfolgreich gelöscht werden. Wir kümmern uns darum - für Ihren guten Online-Ruf!

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Bewertungen löschen lassen - z.B. bei Google My Business

Warum eine Google Bewertung löschen lassen möchten? Das Google My Business Ranking gehört zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf Ihren Online-Ruf, da es oft die erste und prominenteste Anzeige Ihrer Online-Bewertungen ist.

Umso wichtiger ist es, dass Sie bei Google My Business eine (sehr) gute Bewertung haben, denn es gibt keine Chance für einen zweiten ersten Eindruck.

Haben Sie negative Bewertungen bei Google, die Sie löschen lassen möchten? Dann nutzen Sie unser spezielles ORM-System. Mit speziellen Mustertexten können Sie Lösch-Anträge selbst stellen. Wenn Ihnen dies zu aufwändig ist, können wir uns auch um Ihren Online-Ruf und die Löschung von negativen Google Bewertungen und Rezensionen kümmern.

Viel mehr als "nur" Google My Business Bewertungen löschen lassen

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Haben Sie eine schlechte Bewertung bekommen? Dank unserer speziellen Monitoring Software können Sie Ihre Bewertungen und Seiten, auf denen über Sie geschrieben wird, quasi in Echtzeit überwachen und negative Einträge von spezialisierten Anwälten löschen lassen - mit nur einem Klick!

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Wir finden Ihre negativen Bewertungen


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Sie müssen sich und Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte nicht mehr selbst googlen - unsere innovative Software erledigt das täglich & automatisiert für Sie und gibt Ihnen Bescheid, falls Handlungsbedarf besteht.

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Überlassen Sie es uns Profis


Beim eigenmächtigen Versuch eine Bewertung löschen zu lassen (z.B. über die "Melden-Funktion" bei Google), können Sie viel falsch machen.
Lassen Sie Ihre negativen Bewertungen & Rezensionen bequem von spezialisierten Fachanwälten löschen - mit nur einem Klick.

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Höchste Erfolgschancen


Durch die Spezialisierung und Erfahrung unserer Partner-Anwälte könnten wir beste Erfolgschancen für die Löschung Ihrer negativen Bewertung oder Rezension erzielen.
Überlassen Sie Ihren Ruf nicht dem Zufall!

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Wann kann ich - z.B. Google My Business - Bewertungen & Rezensionen löschen lassen

Mögliche Szenarien für eine erfolgreiche Löschung gemäß der Google Richtlinien:

Anonymer / Unbekannter Autor

Bewertungen und Rezensionen, in denen der Bewerter anonym auftritt oder Ihnen nicht bekannt ist, sind oftmals löschbar. Das Portal hat dann eine Prüfpflicht hinsichtlich des Wahrheitsgehalts der Bewertung (BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15).

Lügen / Unwahre Aussagen

Unwahre Tatsachenbehauptungen / Lügen verstoßen gegen Ihr Persönlichkeitsrecht und müssen nicht hingenommen werden.
Wenn die Google Bewertung unwahr ist oder sich eine Meinung auf einen falschen Sachverhalt stützt, so ist sie ebenfalls zu löschen.

Beleidigung

Beleidigende Bewertungen sind von Google schon wegen der Vorschriften der DSGVO zu entfernen.
Darüber hinaus verletzen sie auch Ihr Persönlichkeitsrecht und sind angreifbar.
Zusätzlich steht dieser Aspekt ohnehin in den Richtlinien zur Löschung vieler Online-Portale.

Schmähkritik

Wenn die Schmähung des Bewerteten im Vordergrund steht und keine sachliche Auseinandersetzung mit der Situation stattfindet, ist die abgegebene Bewertung zu löschen
(siehe hierzu: Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 1990, Az.: 1 BvR).

Außerdem können (Google My Business) Bewertungen auch in folgenden Fällen gelöscht werden

Die eigene Meinungsfreiheit hört da auf, wo das Recht anderer eingeschränkt wird. Mit diesem Ansatz können auch schlechte Bewertungen gelöscht werden wenn sie z.B. folgenden Kriterien entsprechen:

– Es werden falsche Tatsachen behauptet
– Es besteht ein Straftatbestand wie Beleidigung oder Verleumdung

Außerdem gibt es einen Richtlinienkatalog direkt von Google, welcher vorgibt welche Arten von Bewertungen nicht geduldet werden. Hierzu gehören:

– Spam Bewertungen die mehrfach von verschiedenen Accounts abgegeben werden
-Nicht themenrelevante Rezensionen
– Sexuelle und anstößige Inhalte
– Identitätsdiebstahl und Bewertungen von Fake Accounts
– Interessenkonflikte

Trifft eine dieser Punkte zu, so muss die Bewertung (hier im Beispiel) von Google gelöscht werden. Die vollständigen Richtlinien finden Sie hier.g

Beispiele aus der Praxis

Löschbar – Unwahre Tatsachenbehauptung

Löschbar – Schmähkritik / Beleidigung

Löschbar – Indirekte falsche Tatsachenbehauptung. Erste Äußerung ist eine Beleidigung. Die zweite Behauptung ist eine indirekte und unwahre Behauptung.

Nicht löschbar – Erlaubte Meinungsäußerung, da keine reine Schmähkritik, sachlich und mit Bezug auf die Arbeitsstelle abgegeben.

Löschbar – Unerlaubte unwahre Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung sowie Beleidigung. 

Löschbar – Persönlichkeitsrecht überwiegt, da kein Mehrwert für die Berichterstattung (OLG München, „Pranger der Schande“-Urteil gegen die Bildzeitung).

Löschbar – Die Äußerung „Rabauke“ ist ehrverletzend und beleidigend (AG Pasewalk, Urteil vom 20.05.2015 – AZ. 711 Js 1044/14).

Noch einfacher mit unserem Monitoring Tool

Bewertungen löschen mit 1-Klick-Löschantrag Funktion

FAQ zu: (Google) Bewertung löschen

Rund um das Thema "Google Bewertung löschen lassen" fallen viele Fragen an.

Welche Vorteile habe ich durch Ihre spezielle ORM Monitoring Software?

Wir haben eine eigene ORM Monitoring Software entwickelt, mit der wir bestimmte Keywords zu unseren Kunden im Internet überwachten können. Dabei wird mit Hilfe von KI-Technik erkannt, ob es sich um eine rein informative Seite oder eine bewertende Seite handelt, die nicht in Ihrem Sinne ist. Tagesaktuell werden diese Monitorings durchgeführt, sodass negative Bewertungen meist sehr schnell erkannt und behoben werden können.

Welche (Google) Bewertungen kann man löschen lassen?

Es gibt viele Gründe, weshalb man eine Bewertung (z.B. bei Google) löschen lassen kann. In vielen Fällen haben negative Bewertungen nichts mehr mit freier Meinungsäußerung zu tun, was Ihnen eine gute Ausgangssituation bzgl. der Löschung beschert.
Unter anderem gibt es diese wichtigen und häufigen Punkte, die die Löschung einer negativen Bewertung sehr wahrscheinlich machen (hier am Beispiel Google erklärt):

• Behauptung falscher Tatsachen
• Beleidigung oder Verleumdung (Straftatbestand)
• Spam / Fake-Accounts / Identitätsdiebstahl
• Nicht themenrelevante Bewertung
• Sexuelle oder anstößige Inhalte

Google selbst definiert einen eigenen Richtlinien-Katalog, der hier eingesehen werden kann.

Negative Bewertung (z.B. bei Google) – wie reagiere ich richtig?

Es gibt unterschiedliche Methoden, wie Sie auf eine negative Bewertung reagieren können. Sehr viele negative Bewertungen können gelöscht werden, weshalb wir auch hierzu raten. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Online-Ruf im Blick haben oder unsere ORM Monitoring Software nutzen. Schnell kann der Ruf Ihres Unternehmens, Ihrer Kanzlei oder Ihrer Praxis z.B. bei Google My Business Schaden genommen haben. Meist werden dadurch potentielle Kunden verunsichert und Sie erleiden Umsatz-Einbußen. Deshalb ist die richtige Strategie zur Löschung negativer Bewertungen und der Zeit-Aspekt entscheidend. Schildern Sie uns einfach Ihren Fall und wir werden Ihnen individuell die in unseren Augen beste Strategie mitteilen.

Wer steht in der Beweispflicht, wenn es um das Löschen von (Google) Bewertungen geht?

Grundsätzlich muss die bewertende Person beweisen, dass die Aussagen in einer Bewertung der Wahrheit entsprechen. Gelingt dies hingegen nicht, so ist das Bewertungsportal und z.B. Google in der Pflicht die Bewertung zu löschen.

Bei unrechtmäßig abgegebenen Bewertungen haftet der Portal-Betreiber, was ihn dazu verpflichtet auf Beschwerden reagieren zu müssen, damit er sich nichts selbst haftbar macht (Störerhaftung). Hierzu gibt es eine spezielle Prozedur, die dann für die Einschätzung zur Anwendung kommt (siehe BGH Urteil „Jameda-II“ vom 01.03.2016 IV ZR 34/15).

Kann ich eine negative (Google) Bewertung selbst löschen?

Theoretisch können Sie entsprechende Anträge auch selbst einreichen, in den meisten Fällen bleibt aber z.B. die Nutzung der „Missbrauch melden“ Buttons bei den Bewertungen und Rezensionen aber ohne Reaktion. Sie laufen Gefahr, dass Sie sich mit einer falschen Argumentation selbst angreifbar machen und Sie somit selbst mit anwaltlicher Hilfe keine Chance mehr haben die entsprechende Bewertung löschen zu lassen. Mit speziellen Taktiken und unserer Erfahrung wissen wir, wie wir eine möglichst hohe Lösch-Quote erreichen können.

Kann ich die ORM Software auch selbst nutzen?

Natürlich – dafür ist die Software optimiert worden.

An wen richtet sich ORM und dieses Angebot?

Unser Angebot richtet sich kurz gesagt an alle, die sich im Internet präsentieren und denen nicht egal ist, wie gut oder schlecht Ihr Online-Ruf ist. Das System ist sowohl für die „kleine Praxis nebenan“ als auch für große Firmen geeignet und entsprechend flexibel nutzbar.

Muss ich einen Anwalt beauftragen?

Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie reagieren. Wir empfehlen die Übergabe an einen auf die Löschung spezialisierten Fachanwalt, da die Erfolgschancen hierbei mit Abstand am besten sind. Unsere Software bietet hierfür eine 1-Klick-Löschantrag-Funktion. Dieses Vorgehen (mit genau auf dieses Feld spezialisierte Anwälte zum günstigen Pauschalpreis) erspart Ihnen oftmals unnötige Kosten und auch wertvolle Zeit. Manche Rechtsschutzversicherungen zahlen sogar für diese Löschungen.

Sie können einen solchen Löschantrag aber auch selbst erstellen und an den entsprechenden Seitenbetreiber senden. Auch hierzu finden Sie diverse Mustertexte und Briefvorlagen in unserer Software.

Welche Alternativen zur Löschung einer negativen (Google) Bewertung gibt es und sind diese zu empfehlen?

Es gibt unterschiedliche Methoden, wie Sie auf eine negative Bewertung reagieren können. Da eine negative Bewertung in den allermeisten Fällen mit Emotionen zu tun hat, sollten Sie auf (voreilige) Antworten oder öffentliche Stellungnahmen verzichten. Auch Google & Co. unterstellen teilweise, dass die Beantwortung einer negativen Bewertung heißt, dass Sie diese akzeptieren und die Rechtmäßigkeit oft nicht in Frage stellen. Sie danach noch löschen zu lassen ist in vielen Fällen fast unmöglich.

Wie hoch sind die Erfolgschancen, dass die Löschung einer negativen (Google) Bewertung erfolgreich ist?

Wie erfolgreich eine Bewertungslöschung ist, hängt von vielen Faktoren ab. Pauschale Erfolgschancen können deshalb leider nicht genannt werden. In sehr vielen Fällen liegt die Quote aber bei ca. 90%. Dies hängt aber auch vom Portalbetreiber und dessen Sitz ab.

So gibt es zum Beispiel Bewertungen, die eindeutig Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen und auch den Nutzungsbedingungen der Portale widersprechen (siehe Beispiele oben). Solche Bewertungen sind recht einfach zu löschen.

Es gibt natürlich auch viele Fälle, bei denen die Rechtslage nicht so eindeutig ist. Das trifft meistens für Portale, bei denen der Betreiber in den USA sitzt, zu. Hier muss eine geschickte Vorgehensweise ausgearbeitet werden, die speziell auf den Einzelfall zugeschnitten ist. Ohne eine solche geschickte Vorgehensweise von Erfahrenen Anwälten sind solche Bewertungen oftmals nicht zu löschen.

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