Schlechte Jameda Bewertung erhalten? Dann heißt es jetzt: Handeln! Um Imageschäden zu vermeiden, sollten Sie negative Bewertungen keinesfalls unkommentiert lassen – sondern möglichst schnell reagieren. Das heißt: Entweder auf die schlechte Bewertung antworten – oder diese entfernen lassen.
Jameda Bewertung löschen – geht das überhaupt?
Sie möchten eine negative Bewertung entfernen lassen? Doch funktioniert das überhaupt bei Jameda?
Prinzipiell ja, es gibt Möglichkeiten eine Jameda Bewertung löschen zu lassen. Allerdings funktioniert das bei Jameda leider nicht einfach mit einem Klick. Und eine Garantie, dass eine Bewertung gelöscht werden kann, gibt es leider auch nicht. Damit eine Bewertung gelöscht werden kann, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Und außerdem ist eine Löschung ohne anwaltliche Hilfe zwar möglich, in der Praxis aber kaum erfolgversprechend.
Wann kann man eine Jameda Bewertung löschen lassen?
Aber welche Jameda Bewertungen kann man löschen (lassen)? Welche Voraussetzungen muss eine Bewertung erfüllen, um gelöscht werden zu können?
Eine Jameda Bewertung kann man löschen lassen, wenn…
- … die Bewertung gegen geltendes Recht verstößt
- … die Bewertung gegen die Jameda Richtlinien verstößt
Was konkret heißt das? – Eine Bewertung hat zum Beispiel gute Chancen gelöscht zu werden, wenn…
- …sie beleidigend ist
- …der Bewertende gar kein Patient bei Ihnen war
- …der Arztbesuch mehr als 4 Jahre her ist
- …die Bewertung Schmähkritik enthält
- …die Bewertung anonym ist und der Bewertende unbekannt
- …die Behandlungskosten in der Bewertung kritisiert werden
- …der bewertete Arzt gar nicht der behandelnde Arzt war
- …ein Patient mehrere Bewertungen geschrieben hat
- …es sich bei der Bewertung um üble Nachrede oder Verleumdung handelt
- …Namen von Dritten (z.B. Mitarbeitern) genannt wurden
Jameda Bewertung löschen lassen – So geht’s
Sie haben eine schlechte Bewertung erhalten und möchten diese löschen? Jameda selbst bietet leider keine Möglichkeit, eine Bewertung einfach mit einem Klick zu entfernen. Das Bewertungsportal für Ärzte hat natürlich wenig Interesse daran, negative Bewertungen zu entfernen. Allerdings können genau diese Bewertungen dem Image eines Arztes sehr schaden. Sind Patienten auf der Suche nach einem neuen Arzt, dann informieren sie sich in der Regel online, bevor sie einen Arzt aufsuchen. Und schlechte Online Bewertungen schrecken da natürlich ab. Daher sollten Sie Ihre Jameda Bewertungen auch stets kontrollieren – und Ihren Online-Ruf überwachen.
Aber: Es gibt bei Jameda zwar keinen „Löschen” Button, der die Bewertungen sofort entfernt – es gibt aber einen Button, der „Problem melden” heißt. Wenn Sie hier klicken, müssen Sie anschließend im sich öffnenden Fenster Ihre Kontaktdaten und eine Begründung angeben, warum Sie die Bewertung entfernen lassen möchten. Jetzt prüft Jameda die Bewertung und entfernt sie gegebenenfalls.
In der Praxis ist es allerdings deutlich erfolgversprechender, einfacher und schneller, wenn Sie sich anwaltliche Hilfe zum Löschen einer Bewertung holen. Zum Beispiel mit unserer ORM Software: Dank 1-Klick-Löschantrag können Sie das Entfernen der Bewertung ganz einfach mit einem Klick beantragen. Sie müssen nichts weiter unternehmen – unsere Anwälte kümmern sich um alles weitere.
Jameda II Urteil: BGH bestätigt Prüfungspflicht des Portalbetreibers
Im Jahr 2016 beschäftigte sich auch der BGH mit dem Bewertungsportal Jameda – und dessen Pflichten. Hintergrund war eine Bewertung, in welcher der anonyme Bewertende einen Zahnarzt in mehreren Kategorien mit der Note 6 beurteilte und dazu einen Text schrieb, der sich jedoch nicht auf die Behandlung bezog. Der Zahnarzt nahm daraufhin Jameda auf Unterlassung in Anspruch – mit dem Argument, dass der Bewertende gar nicht von ihm behandelt worden sei.
Der BGH bestätigte im Jahr 2016 vorangegangene Urteile, nach denen das Portal in der Pflicht ist, solche Bewertungen zu prüfen. Sobald das Portal einen Hinweis auf eine Rechtsverletzung erhält, der ausreichend konkret ist – so muss es diesem nachgehen. In diesem Fall sei der Hinweis des Zahnarztes, dass er den Bewertenden nicht behandelt habe, ausreichend konkret.
Diese Prüfungspflicht umfasst, dass das Portal den Bewertenden zur Stellungnahme auffordert – und diesen um Nachweise der Behandlung bittet. Das können beispielsweise Rechnungen, abgestempelte Bonushefte, Terminkarten oder Rezepte sein. Diese Nachweise und die Stellungnahme muss das Portal anschließend dem Arzt zukommen lassen. Kommt das Portal dieser Pflicht nicht nach – oder erfolgt keine Stellungnahme und kein Einreichen von Nachweisen – muss die Bewertung gelöscht werden.
Dieses Urteil des BGH definiert also die Pflichten des Bewertungsportals Jameda genauer. Das Portal ist verpflichtet, Nachweise und Stellungnahmen der Bewertenden einzuholen – und gegebenenfalls die Bewertung zu löschen.
Online Bewertungen monitoren – mit ORM Center
Um Imageschäden durch negative Online Bewertungen zu vermeiden, müssten Sie eigentlich permanent das Internet nach schlechten Kommentaren und Bewertungen durchsuchen. In der Praxis ist das natürlich kaum möglich. Um den eigenen Online-Ruf trotzdem stets im Blick zu haben, haben wir eine Online Reputation Management Software entwickelt. Diese scannt täglich das Internet – und warnt Sie, wenn eine schlechte Bewertung auftauchen sollte – nicht nur bei Jameda. So können Sie direkt reagieren. Und mit einem Klick unsere Anwälte beauftragen, die sich um das Entfernen des Eintrags kümmern.