Üble Nachrede im Internet

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Was ist Üble Nachrede? Definition.

Üble Nachrede bezeichnet die Verbreitung von Behauptungen, die dazu geeignet sind, eine Person oder ein Unternehmen zu verunglimpfen und den guten Ruf desjenigen zu schaden. Dabei sind diese Behauptungen nicht als wahr zu beweisen.

Kurz gesagt beschreibt die Üble Nachrede also das Verbreiten von Lügen, welche rufschädigend sind.

Üble Nachrede im Internet

Insbesondere im Internet gibt es unzählige Fälle von Übler Nachrede, denn das Internet macht diesen Straftatbestand besonders leicht. Insbesondere soziale Medien oder Bewertungsplattformen sind geradezu prädestiniert für falsche Behauptungen und die Verbreitung von Verunglimpfungen. Und das ist auch für Unternehmen ein steigendes Problem. Heutzutage spielen Online-Bewertungen eine besonders große Rolle. Sie beeinflussen den Ruf und das Image eines Unternehmens maßgeblich – und tragen auch in erheblichem Maß zur Kaufentscheidung potenzieller Neukunden bei. Umso schlimmer, wenn Ihr Unternehmen mit Übler Nachrede auf Bewertungsplattformen zu kämpfen hat. Denn diese schaden der Reputation eines Unternehmens und schrecken potenzielle Kunden ab.

Beispiel für Üble Nachrede im Internet: Sie betreiben ein Hotel und ein Gast schreibt eine Online Bewertung in der er behauptet, dass das Bad nicht geputzt worden wäre. Diese Aussage zählt als Üble Nachrede, da sie dazu geeignet ist, Ihrem Ruf zu schaden.

Üble Nachrede oder Verleumdung? – Das ist der Unterschied!

Im Sprachgebrauch wird Üble Nachrede und Verleumdung oftmals gleichgesetzt. Allerdings besteht zwischen diesen beiden Taten doch ein kleiner, aber feiner Unterschied. Dieser liegt darin, dass der Täter bei einer Üblen Nachrede selbst von der Wahrheit seiner Aussage überzeugt ist. Bei der Verleumdung hingegen weiß der Verbreiter ganz genau, dass seine Aussagen falsch sind.

Üble Nachrede = Der Verbreiter hält seine Aussagen selbst für wahr.

Verleumdung = Der Verbreiter weiß, dass seine Behauptungen gelogen sind.

Wie ist die rechtliche Lage bei Übler Nachrede?

Die Üble Nachrede ist ein Straftatbestand, der in §186 StGB geregelt wird. Er kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden:

”Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Üble Nachrede im Internet müssen Sie also nicht akzeptieren. Solche Behauptungen stellen einen Straftatbestand dar und Sie können dagegen vorgehen.

Aber was tun bei Übler Nachrede im Internet?

Wenn Sie möchten, dass die Üble Nachrede strafrechtlich verfolgt wird, dann müssen Sie nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch einen Strafantrag stellen. Im strafrechtlichen Prozess geht es dann um die Bestrafung des Täters. Zusätzlich können Sie allerdings auch noch einen zivilrechtlichen Prozess anstreben. Dieser soll der klagenden Person helfen. Hierbei kann das Löschen der Bewertung und eine Entschädigung durchgesetzt werden.

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